Marktordnung
1. Die Platzeinteilung obliegt dem Veranstalter
2. Die Marktstände müssen während der gesamten Veranstaltung geöffnet und besetzt sein.
3. Mittelalterliche Kleidung ist für das Verkaufspersonal verpflichtend
4. Es dürfen ausschließlich nur zum Mittelalter passende Waren angeboten werden
5. Der Stand ist dem Thema anzupassen (keine Plastikzelte, keine sichtbaren Elektrogeräte)
6. Den Anordnungen der Veranstalter ist Folge zu leisten
7. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung gegenüber Diebstahl, missbräuchlicher Verwendung und/oder Beschädigung der Ware und des Standes.
8. Jeder Standbeteiber muss selbst für die notwendige Genehmigung seines Gewerbes sorgen. Im Falle einer behördlichen Schließung besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
9. Jeder Standbeteiber hält den Veranstalter gegenüber Dritter Schad- und Klaglos.
10. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Verstößen gegen die Marktordnung den Platz umgehend räumen zu lassen. Eine Rückerstattung der Standgebühr ist in diesem Falle nicht möglich.
Erst mit einer Anzahlung, in der Höhe der halben Marktgebühr wird eine Anmeldung verbindlich. Der Rest wird am ersten Tag der Veranstaltung, in bar fällig. Die Anzahlung ist bis spätestens 1.Juli 2024 vor auf folgendes Konto zu entrichten.
Marktöffnungszeiten: Samstag von 09: bis 18:00 Uhr Sonntag von 09:30 bis 18:00 Uhr
Aufbau: Freitag von 10:00 bis 18:00 Uhr Abbau: Sonntag ab 18 Uhr Ankunftsmeldung unter
Tel. Nr.: 0676/3610902 Reinhard Lintinger